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Batterie Garantie Pflege

Empfehlung für die Behandlung der Batterie

  1. Ist der Flüssigkeitsstand der Batterie zu niedrig, darf nur gereinigtes, also destilliertes Wasser (keine Säure!) nachgefüllt werden.
  2. Beim Laden der Batterie muss der Ladestrom der Batteriegrösse angepasst sein. Kann die Ladung nicht überwacht werden, sind kleine Ladeströme vorzuziehen, um unnötigen Wasserverlust durch Knallgasbildung und Verdunstung zu vermeiden. Auf jeden Fall muss die Stromstärke bei Eintritt der Knallgasbildung reduziert werden.
  3. Batterie immer möglichst vollgeladen halten, diese niemals im entladenen oder teilentladenen Zustand stehen lassen.
  4. Auf Lager stehende, gefüllte Batterien regelmässig spätestens nach 4 Monaten nachladen.
  5. Batterie immer sauber halten, um Kriechströme zu vermeiden.
  6. Nicht mit Feuer oder brennenden Rauchwaren über der Batterie hantieren, Explosionsgefahr!

 

Wie sollte eine Starterbatterie gewartet und gelagert werden?

 

Bei der Lagerung von Starterbatterien ist folgendes zu beachten:

Alle Starterbatterien bedürfen einer gewissen Wartung.
Die Oberfläche der Batterie sollte stets sauber und trocken sein, andernfalls bilden sich Kriechströme aus, die die Batterie zusätzlich entladen.
Batterie und Kabelanschlüsse sind in Abständen auf festen Sitz zu prüfen und gegebenenfalls nachzuziehen.
Batterie immer möglichst vollgeladen halten, um die Ausbildung grösserer Bleisulfatkristalle zu verhindern. Batterie niemals im entladenen (auch teilentladenen) Zustand stehen lassen!
Auf Lager stehende, gefüllte Batterien regelmässig kontrollieren und spätestens bei Säuredichte unter 1,20 kg/l nachladen

Für Starterbatterien mit Verschlussstopfen gilt weiter:

Der Flüssigkeitsstand ist regelmässig zu überprüfen. In der warmen Jahreszeit ist ein Wasserverbrauch normal, bei auffällig hohem Verbrauch sollte die Reglerspannung vom Fachmann überprüft werden
Ist der Flüssigkeitsstand der Batterie zu niedrig, muss ausschliesslich destilliertes Wasser (niemals Säure) nachgefüllt werden.

Garantie

24 Monate Garantie:
  • alle Batterien, welche ausschliesslich als Starterbatterien eingesetzt werden
  • Blockkasten-Batterien mit positiven Röhrchenplatten
  • Hawker-Odyssey-Energy
  • OPTIMA-/Exide-Starterbatterien
6 Monate Garantie:
  • Motorrad-Batterien
Von der Garantie ausgeschlossen sind alle Batterien,
  • die nach der Inbetriebnahme einen Kasten- oder Deckelriss aufweisen bzw. beschädigt wurden
  • die geöffnet worden sind oder an denen anderweitige Reparaturen oder Aenderungen vorgenommen wurden
  • die Abnutzungserscheinungen aufweisen, die auf unsachgemässe Wartung, unzulässige Verwendung oder Betriebsbedingungen (z.B. Ueberladung, Tiefentladung, Sulfatierung, Zyklisierung usw.) zurückzuführen sind
  • deren Nennkapazität niedriger ist, als für das entsprechende Fahrzeug vom Hersteller vorgesehen
  • die keine Fabrikdatierung mehr aufweisen, deren Inbetriebsetzungsetikette nicht korrekt datiert worden ist oder für die das Verkaufsdatum nicht nachgewiesen werden kann
Auf Starterbatterien, die für andere Zwecke wie z.B. Antrieb und Beleuchtung usw. eingesetzt werden, besteht kein Garantieanspruch.

Garantie / Gewährleistung

Plötzlich springt schon im ersten kalten Winter das Auto nicht mehr an und das trotz neuer Batterie. Dann stellt sich meist die Frage: Ist die Gewährleistungs- oder Garantiefrist schon abgelaufen? Grundsätzlich muss auch bei Autobatterien zwischen der Herstellergarantie und der gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistung unterschieden werden. Der gesetzlich geregelte Gewährleistungsanspruch für Kunden besteht 24 Monate lang ab dem Kaufdatum. Gewährleistung bedeutet, dass ein Händler für alle Mängel, die schon beim Kauf bestanden haben, haftet, auch wenn ein Mangel erst später in Erscheinung tritt. Hingegen ist die Autobatteriegarantie eine zusätzliche und freiwillige Leistung des Herstellers. Sie ist nicht gesetzlich geregelt. Ihr Umfang ergibt sich aus den Garantiebedingungen.

 

Ablauf für Gewährleistungs- und Garantieansprüche

 

Der Kunde muss seine alte Batterie dem Verkäufer in jedem Fall zur eigenen Prüfung oder durch den Hersteller überbringen. Danach wird dem Kunden durch den Verkäufer den Anspruch gewährt oder abgelehnt. Wenn die alte Batterie dem Verkäufer nicht überbracht wird sondern nur sogenanten Fakten im Sinne des Käufers vorhanden übermittelt werden, wird jeder Garantie und Gewährleistungsanspruch abgelehnt. Ebenso bei Eingriff von Drittpersonen wird grundsätzlich einen Anspruch abgelehnt.

 

Zum Erlangen der Garantieleistung:
Bringen Sie das Gerät bzw. Akkumulator samt Quittung zu autoteileexpress.ch Lager in Pfäffikon ZH. Wenn festgestellt wird, dass der Defekt von einer unsachgemässen Verarbeitung oder auf Materialschäden zurück zu führen ist, wird das Gerät ersetzt oder nachgebessert.
Diese eingeschränkte Garantie ersetzt jede anderweitige Garantie und Haftung, unabhängig davon, ob solche mündlich, schriftlich oder aufgrund gesetzlicher (nicht zwingender) Bestimmungen oder vertraglich eingeräumt worden sind oder aufgrund unerlaubter Handlung oder auf andere Weise entstehen, einschliesslich und ohne Einschränkung und soweit nach dem anwendbaren Recht zulässig, jegliche Stillschweigende Bedingungen, Garantien oder andere Bedingungen bezüglich ausreichender Qualität oder der Nutzungseignung. Die Haftung des Verkäufers beschränkt sich ausdrücklich auf den Ersatz oder die Nachbesserung des Gerätes oder der Batterie während der oben genannten Garantiefrist. In keinem Fall haftet der Verkäufer für Schäden, welche direkt oder indirekt durch die Verwendung des Gerätes oder der Batterie entstehen. Insbesondere kann der Verkäufer nicht für Ansprüche aus Zeitverlust oder entgangenem Gewinn haftbar gemacht werden.Wir liefern Qualitäts-Batterien und gewährleisten damit die Verarbeitung einwandfreien Materials, technisch bewährte Ausführung und die Einhaltung der DIN/EN-Normen für Abmessung und Leistung. Sollte trotz strengster Fertigungskontrollen ein von uns zu vertretender Mangel auftreten, behalten wir uns vor, die Batterie zu überprüfen.

 Der oben genannte Garantieanspruch verfällt:
•    Bei mutwilliger Beschädigung.
•    Bei ungenügendem Unterhalt.
•    Bei Schäden, die von Naturgewalten wie Wind, Blitzschlag
•    oder Hagel herrühren sowie bei Schäden, welche durch Feuer,
•    Aufprall, Explosion, Vandalismus, Diebstahl, Eingriffe oder das
•    Öffnen des Gerätes aus irgendwelchen Gründen herrühren.

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